Allgemeine Geschäftsbedingungen des FTZB

- für UnternehmerInnen -

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen nur die weibliche Form verwendet. Gemeint ist hierbei jedoch stets sowohl die weibliche als auch die männliche Form.

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmerinnen im Sinne des § 14 BGB (d. h. natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist oder zu deren Vorbereitung dienen).

(2) Verwender der vorliegenden AGB ist das

Fortbildungs- und Trainingszentrum Babytragen (nachfolgend „FTZB“)
Weidenweg 26
D - 55299 Nackenheim

Inhaber: Dr. Karsten Wermbter

Umsatzsteuer-ID-Nr. gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE285792070

Tel.: (+49) - (0)6135 93313-87
Fax: (+49) - (0)6135 93313-74
E-Mail: info@ftzbabytragen.de

(3) Das Dienstleistungsangebot des FTZB für Unternehmerinnen umfasst sowohl Ausbildungskurse zur Trageberaterin als auch Fort-/Weiterbildungskurse für Trageberaterinnen und Fachpersonal (nachfolgend „Kurse“). Die vorliegenden AGB gelten für alle schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen zwischen Teilnehmerinnen an berufsbezogenen Aus-, Fort- oder Weiterbildungsbildungskursen (nachfolgend „Teilnehmerin“) und dem FTZB. Für die Teilnahme an Veranstaltungen des FTZB, die sich an Verbraucher richten (z. B. Workshops, Elternberatungen etc.), gelten gesonderte AGB.

(4) Verträge, die Teilnehmerinnen mit externen Kooperationspartnern des FTZB abschließen, werden von diesen AGB nicht erfasst.

(5) Auf reine Kaufverträge über Produkte, die das FTZB ergänzend zu seinen Dienstleistungen anbietet, finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.

(6) Soweit in diesen AGB nicht geregelt, ergeben sich die Einzelheiten der Vertragsbedingungen (Kursbeginn, -ort und -dauer, Preise etc.) aus der Leistungsbeschreibung auf der Homepage des FTZB unter „www.ftzbabytragen.de“ sowie aus der konkreten Buchungsbestätigung, welche die Teilnehmerin per E-Mail nach der Buchung und vor Beginn des gebuchten Kurses erhält.

(7) Im Einzelfall getroffene individuelle Absprachen oder Vereinbarungen mit der Teilnehmerin (Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen) haben stets Vorrang vor den AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote auf der Homepage oder in sonstigen öffentlichen Verlautbarungen des FTZB (z. B. Werbebroschüren, soziale Medien) stellen kein verbindliches Angebot i.S.v. § 145 BGB dar, sondern sind lediglich eine Einladung an die Teilnehmerin, ihrerseits ein Angebot zum Vertragsschluss in Form einer konkreten Buchung (= Anmeldung zu einem Kurs) abzugeben.

(2) Teilnehmerinnen können sich für Ausbildungs- und Fort-/Weiterbildungskurse online über die Homepage des FTZB anmelden und geben dadurch ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss an das FTZB ab.

(3) Bei der Anmeldung müssen die Teilnehmerinnen ihren Namen, ihre Adresse, ihre Telefonnummer (insb. für Rückfragen oder eventuelle kurzfristige Absagen) sowie eine E-Mail-Adresse angeben.

(4) Teilnehmerinnen, die sich für einen Ausbildungskurs zur Trageberaterin anmelden, wählen bereits bei der Anmeldung einen verbindlichen Termin für das Intensivwochenende aus. Teilnehmerinnen, die sich für einen Fort-/Weiterbildungskurs anmelden, wählen bei der Anmeldung verbindlich einen bestimmten Kurstermin aus.

(5) Nach Absenden der verbindlichen Anmeldung durch die Teilnehmerin erhält diese zunächst eine automatisierte Empfangsbestätigung per E-Mail, welche noch keine verbindliche Annahme seitens des FTZB darstellt. Die verbindliche Annahme des Angebots durch das FTZB erfolgt erst durch eine innerhalb von drei Werktagen erfolgende schriftliche Buchungsbestätigung an die von der Teilnehmerin angegebene E-Mail-Adresse.

(6) Das FTZB behält sich vor, Anmeldungen ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall erhält die Teilnehmerin innerhalb von drei Werktagen nach der Anmeldung eine entsprechende Ablehnungsmitteilung.

(7) Der Buchungsbestätigung sind die vorliegenden AGB, die auch auf der Homepage des FTZB jederzeit zum Abruf bereitstehen, beigefügt. Diese werden mit der Angebotsannahme Bestandteil des Einzelvertrags zwischen der Teilnehmerin und dem FTZB.

(8) Vertragsgegenstand sind die im Rahmen der Buchung von der Teilnehmerin ausgewählten und in der Buchungsbestätigung genannten Dienstleistungen zu den dort genannten Preisen und Bedingungen.

(9) Das FTZB behält sich notwendige inhaltliche, methodische oder organisatorische Änderungen im Kursprogramm vor, soweit hierdurch der Nutzen der angekündigten Kurse für die Teilnehmerinnen nicht wesentlich geändert wird.

§ 3 Vertragsdurchführung

(1) Der Ausbildungskurs zur Trageberaterin gliedert sich in vier Abschnitte (1. Fernlehrgang, 2. Intensivwochenende, 3. Ausbildungsvertiefungstag und 4. optionale Fortbildung). Die Teilnehmerin erhält nach erfolgreichem Absolvieren der Abschnitte 1 bis 3 vom FTZB ein Abschlusszertifikat als ausgebildete Trageberaterin.

  1. Fernlehrgang
    Im Rahmen des Fernlehrgangs erhält die Teilnehmerin nacheinander insgesamt drei Studienbriefe mit bestimmten Aufgaben und Lerninhalten.
    Die von der Teilnehmerin in den Studienbriefen zu bearbeitenden schriftlichen Aufgaben sind an das FTZB zurückzuschicken und werden von diesem ausgewertet. Das Auswertungsergebnis wird der Teilnehmerin anschließend mitgeteilt.

  2. Intensivwochenende
    Das anschließende Intensivwochenende findet als Präsenzkurs mit mehreren Teilnehmerinnen in den Räumlichkeiten des FTZB statt.
    Zum Ende des Intensivwochenendes findet eine Abschlussprüfung statt, deren erfolgreiches Bestehen Voraussetzung für die Teilnahme am dritten Ausbildungsabschnitt (Ausbildungsvertiefungstag) sowie für den Erhalt des Abschlusszertifikats ist.
    Jede Teilnehmerin hat nach dem Intensivwochenende außerdem ein Praxisvideo zu erstellen und dieses bis spätestens zu Beginn des dritten Ausbildungsabschnitts (Ausbildungsvertiefungstag) an das FTZB zu übermitteln. Die Erstellung und Abgabe eines Praxisvideos ist zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Abschlusszertifikats.

  3. Ausbildungsvertiefungstag
    Nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums findet in den Räumlichkeiten des FTZB ein Ausbildungsvertiefungstag zur abschließenden Wiederholung und Kontrolle der erlernten Techniken und Ausbildungsinhalte statt. Die Teilnahme hieran ist verpflichtend, um das Abschlusszertifikat zu erhalten.

  4. Optionale Fortbildung
    Jede Teilnehmerin erhält nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und Erhalt des Abschlusszertifikats einen Gutschein für eine spätere Fortbildung zum Thema „Bindeweisen für Schwangere“. Die Teilnahme an der Fortbildung ist freigestellt. Der Gutschein behält seine Gültigkeit für drei Jahre ab dem Datum des Abschlusszertifikats.

(2) Alle anderen berufsbezogenen Fort-/Weiterbildungskurse des FTZB für Trageberaterinnen und Fachpersonal finden als Präsenztermine je nach Absprache entweder in den Räumlichkeiten des FTZB oder an einem anderen, von der Teilnehmerin gewünschten Ort statt. Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhält jede Teilnehmerin ein Teilnahmezertifikat.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Für den Ausbildungskurs zur Trageberaterin gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • Fernlehrgang
    Die drei Studienbriefe werden jeweils einzeln vergütet. Die Teilnehmerin erhält vom FTZB zunächst vorab eine Rechnung für jeden Studienbrief, welche innerhalb von 14 Tagen durch Überweisung der Gebühr auf das in der Rechnung genannte Konto des FTZB zu begleichen ist. Nach Zahlungseingang wird der betreffende Studienbrief an die Teilnehmerin verschickt.
    Das FTZB ist bei nicht fristgerechter Zahlung berechtigt, die Fortsetzung des Lehrgangs bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
  • Intensivwochenende
    Jede Teilnehmerin erhält bis spätestens zwei Wochen vor dem gebuchten Termin des Intensivwochenendes eine Rechnung des FTZB, welche verpflichtend vor Kursbeginn mittels Überweisung des Rechnungsbetrags zu begleichen ist.
    Falls bis zum vereinbarten Kurstermin keine Zahlung beim FTZB eingeht, ist das FTZB berechtigt, die Teilnehmerin von der Kursteilnahme auszuschließen, wobei die Verpflichtung der Teilnehmerin zur Begleichung der Rechnung bestehen bleibt. Sofern die Teilnehmerin die Ausbildung fortsetzen möchte, muss sie einen neuen Termin für ein Intensivwochenende buchen und die diesbezüglichen Gebühren nach Erhalt einer weiteren Rechnung zusätzlich zu dem ursprünglich gebuchten Wochenende an das FTZB entrichten.
    Erscheint eine Teilnehmerin trotz vorheriger Zahlung der Rechnung nicht zum vereinbarten Termin oder sagt sie diesen aus Gründen, die vom FTZB nicht zu vertreten sind, kurzfristig ab, verfällt die Berechtigung zur Teilnahme am gebuchten Intensivwochenende. Eine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren ist ausgeschlossen. Sofern die Teilnehmerin die Ausbildung fortsetzen möchte, muss sie einen neuen Termin für ein Intensivwochenende buchen und die diesbezüglichen Gebühren nach Erhalt einer weiteren Rechnung zusätzlich zu dem ursprünglich gebuchten Wochenende an das FTZB entrichten.
  • Ausbildungsvertiefungstag
    Der Ausbildungsvertiefungstag ist mit der Zahlung der Kursgebühr für das Intensivwochenende mit abgegolten und wird daher nicht gesondert vergütet.
  • Optionale Fortbildung
    Falls eine Teilnehmerin unter Einsatz des Gutscheins, welchen sie nach Abschluss der Ausbildung zur Trageberaterin erhalten hat, verbindlich einen Termin für die kostenlose Fortbildung „Bindeweisen für Schwangere“ bucht, jedoch zu dem Kurstermin nicht erscheint oder die Teilnahme aus Gründen, die das FTZB nicht zu vertreten hat, kurzfristig absagt, verfällt der Anspruch auf die unentgeltliche Teilnahme an dieser Fortbildung. Falls die Teilnehmerin die Fortbildung zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren möchte, muss diese zum regulären Preis neu gebucht werden.

(2) Bei allen anderen berufsbezogenen Fort-/Weiterbildungskursen des FTZB für Trageberaterinnen und Fachpersonal erhalten die Teilnehmerinnen bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn eine Rechnung über die Kursgebühren, welche verpflichtend vor Kursbeginn mittels Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto des FTZB zu begleichen sind.

Falls bis zum vereinbarten Kurstermin keine Zahlung beim FTZB eingeht, ist das FTZB berechtigt, die betreffende Teilnehmerin von der Kursteilnahme auszuschließen, wobei die Verpflichtung der Teilnehmerin zur Begleichung der Rechnung bestehen bleibt.

Erscheint eine Teilnehmerin trotz vorheriger Zahlung der Rechnung nicht zum vereinbarten Termin oder sagt sie diesen aus Gründen, die vom FTZB nicht zu vertreten sind, kurzfristig ab, gelten die in § 5 Absatz 3 genannten Stornierungsbedingungen.

(3) Der Teilnehmerin bleibt stets der Nachweis gestattet, dass dem FTZB ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerem Umfang als der in Rechnung gestellte Betrag entstanden ist.

(4) Alle auf der Homepage des FTZB und/oder in der Buchungsbestätigung genannten Preise für berufsbezogene Aus-/Fortbildungskurse verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Stornogebühren unterliegen nicht der Umsatzsteuer, so dass das FTZB hierüber keine Rechnung mit Umsatzsteuer auszustellen hat.

§ 5 Vorzeitige Kündigung durch die Teilnehmerin

(1) Falls die Teilnehmerin das Vertragsverhältnis aus Gründen, die vom FTZB nicht zu vertreten sind, vorzeitig kündigt oder eine bereits verbindlich gebuchte Kursveranstaltung storniert, gilt je nachdem, ob es sich um einen Ausbildungskurs zur Trageberaterin oder um eine sonstige Fort-/Weiterbildung für Fachpersonal und Trageberaterinnen handelt, Folgendes:

(2) Bei Ausbildungskursen zur Trageberaterin gilt:

Kündigt die Teilnehmerin während des laufenden Fernlehrgangs vorzeitig den Vertrag, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vollen vereinbarten Gebühren für das zu Beginn der Ausbildung verbindlich gebuchte Intensivwochenende und den Ausbildungsvertiefungstag bestehen.

Eine Rückerstattung bereits geleisteter Beträge für die Studienbriefe ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf den Gutschein für die kostenlose Fortbildung „Bindeweisen für Schwangere“ entfällt.

(3) Bei allen sonstigen Fort-/Weiterbildungskursen für Fachpersonal und Trageberaterinnen gilt:

  • Bei einer Stornierung der Teilnehmerin bis mindestens 30 Tage vor dem vereinbarten Kursbeginn ist das FTZB berechtigt, der Teilnehmerin eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe von 30 % der ursprünglich vereinbarten Netto-Gesamtgebühren in Rechnung zu stellen.
  • Erfolgt die Stornierung durch die Teilnehmerin zwischen 29 und 8 Tagen vor Kursbeginn beträgt die pauschale Ausfallgebühr 70 % der ursprünglich vereinbarten Netto-Gesamtgebühren.
  • Erfolgt die Stornierung durch die Teilnehmerin weniger als 8 Tage vor Kursbeginn oder erscheint die Teilnehmerin ohne Absage nicht zum vereinbarten Termin, werden die vollen Netto-Gesamtgebühren fällig, wie in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren ist ausgeschlossen. Zusätzlich ist das FTZB berechtigt, der Teilnehmerin weitere bereits entstandene Kosten in Rechnung zu stellen (z. B. Fahrtkosten von Lehrpersonen, die bereits zum Veranstaltungsort aufgebrochen sind).

    In allen oben genannten Fällen verfällt mit der Stornierung die Berechtigung zur Teilnahme an der gebuchten Kursveranstaltung. Für das FTZB besteht keine Pflicht zum Anbieten eines Ersatztermins.

(4) Bei allen Ausbildungs- und Fort-/Weiterbildungskursen bleibt das Recht des FTZB zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens unberührt.

(5) Der Teilnehmerin bleibt stets der Nachweis gestattet, dass dem FTZB ein kündigungs-/stornierungsbedingter Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerem Umfang als der in Rechnung gestellte Betrag entstanden ist.

(6) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch die Teilnehmerin gilt im Übrigen Folgendes:

  • Bei Fort-/Weiterbildungskursen für Fachpersonal und Trageberaterinnen ist die Teilnehmerin berechtigt, dem FTZB eine geeignete Ersatzperson zu benennen, welche bereit ist, anstelle der Teilnehmerin in das Vertragsverhältnis einzutreten. Eine Verpflichtung des FTZB, die benannte Ersatzperson als neue Vertragspartnerin zu akzeptieren, besteht nicht.
    Falls eine von der Teilnehmerin benannte Ersatzperson vom FTZB akzeptiert wird, wird die Teilnehmerin von der Verpflichtung zur Zahlung von Ausfallpauschalen und stornierungsbedingten Schadensersatzleistungen frei.
  • Bei Ausbildungskursen zur Trageberaterin ist eine spätere Vertragsübernahme durch eine Ersatzperson ausgeschlossen.

(7) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gem. §§ 314, 626 ff. BGB bleibt unberührt.

§ 6 Absage durch das FTZB

(1) Das FTZB behält sich vor, Kurse oder einzelne Kursabschnitte aus zwingenden Gründen (z. B. bei kurzfristiger Erkrankung von Lehrpersonen, höherer Gewalt etc.) abzusagen. Bei einer Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl wird das FTZB die Teilnehmerin hiervon mindestens 7 Tage vor Kursbeginn informieren.

(2) Das FTZB wird der Teilnehmerin nach einer Absage umgehend Ersatztermine anbieten und die schnellstmögliche Durchführung/Fortsetzung des Kurses mit ihr abstimmen.

(3) Falls nach einer Absage trotz intensiver Bemühungen kein Ersatztermin mit der Teilnehmerin gefunden werden kann und diese zum Zeitpunkt der Absage bereits Zahlungen an das FTZB geleistet hat, werden der Teilnehmerin die von der Absage betroffenen Gebührenbeträge umgehend zurückerstattet.

(4) Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind bei Absagen von Kursveranstaltungen durch das FTZB ausgeschlossen, soweit auf Seiten des FTZB kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt auch für eventuelle von Teilnehmerinnen bereits anderweitig geleistete Zahlungen an Dritte (z. B. Hotelzimmer, Bahntickets, Benzinkosten etc.), welche vom FTZB ebenfalls nicht erstattet werden.

(5) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gem. §§ 314, 626 ff. BGB bleibt unberührt.

§ 7 Haftung / Hinweispflicht

(1) Das FTZB (einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden der Teilnehmerin, die vom FTZB durch eine schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden sind, oder die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des FTZB beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin regelmäßig vertrauen darf.

(2) Haftet das FTZB gemäß dem vorgehenden Absatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist die Haftung auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des FTZB zurückzuführen.

(3) Schadenersatzansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

(4) Teilnehmerinnen sind für die spätere Anwendung des in den Kursen Erlernten selbst verantwortlich. Für die Erreichung der von der Teilnehmerin subjektiv angestrebten Ziele sowie für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaft oder unvollständig angewandten Lerninhalten entstehen, übernimmt das FTZB keine Haftung.

(5) Das FTZB gibt in Bezug auf seine Dienstleistungen gegenüber den Teilnehmerinnen grundsätzlich keinerlei Garantien im Rechtssinne ab.

(6) Teilnehmerinnen sind verpflichtet, das FTZB rechtzeitig auf gesundheitliche Einschränkungen und Diagnosen hinzuweisen, welche die Durchführung eines Kurses oder dessen Lernziele beeinträchtigen, erschweren oder verhindern könnten, oder die zu einer Schädigung der Teilnehmerin oder von dritten Personen führen könnten.

(7) Die An- und Abreise der Teilnehmerin zum Kursort erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 8 Kinderbetreuung / Verhaltensregeln

(1) Bei bestimmten Kursveranstaltungen sind Babys und Kleinkinder herzlich willkommen. Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten, obliegt es der jeweiligen Lehrperson vor Ort und/oder dem FTZB, zu bestimmen, ob und wie lange Kleinkinder und Babys bei Veranstaltungen anwesend sein dürfen.

(2) Zur Sicherstellung einer angemessenen Betreuung von Babys und Kleinkindern hat die Teilnehmerin eine zweite Person zum Kursort mitzubringen, welche die Betreuung übernimmt. Auf Wunsch der Teilnehmerin wird sich das FTZB bemühen, einen Babysitter zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die Teilnehmerin. Die Kinderbetreuung findet stets außerhalb der Kursräume statt. Zu Stillzeiten können Babys jederzeit zur Mutter gebracht werden.

(3) Falls eine Teilnehmerin Kursveranstaltungen nachhaltig stört oder sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gefährdet ist, ist das FTZB nach vorheriger fruchtloser Ermahnung berechtigt, die betreffende Teilnehmerin von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

(4) Jede Teilnehmerin verpflichtet sich, die zum Zeitpunkt und am Ort der jeweiligen Kursveranstaltung geltenden Covid-19-Hygieneregeln einzuhalten. Das FTZB behält sich vor, Teilnehmerinnen bei Nichteinhaltung der geltenden Regelungen zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern bzw. von der Veranstaltung auszuschließen.

(5) Ton- oder Videomitschnitte sind bei Kursveranstaltungen ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des FTZB nicht gestattet.

§ 9 Geheimhaltung / Schutzrechte

(1) Die vom FTZB bereitgestellten Kursmaterialien unterliegen dem Urheberrecht und werden den Teilnehmerinnen ausschließlich zu deren eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen.

(2) Die Teilnehmerin verpflichtet sich, alle urheberrechtlich geschützten Informationen und Dokumente des FTZB nicht ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

(3) Falls die Teilnehmerin nach Ablauf des Vertrags die in den Kursen des FTZB erlernten Inhalte anschließend im Rahmen ihrer eigenen Berufsausübung (z. B. als Ausbilderin bei einer Trageschule) an Dritte weitergeben bzw. Lehrinhalte des FTZB an Dritte vermitteln möchte, muss die Teilnehmerin vor dem Beginn der Lehrtätigkeit mit dem FTZB eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzungsrechte abschließen.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

(1) Die AGB und die zwischen der Teilnehmerin und dem FTZB geschlossenen Einzelverträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Für sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Parteien stehen, sind ausschließlich die Gerichte am Ort des Geschäftssitzes des FTZB zuständig.

 

Stand: 15.10.2021